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Warum keine billige Beratung über Portale oder Rechtsschutzversicherungen?

Die Auskunft über ein Portal oder mit standardisierter Auswertung (legal tec) oder über die Hotline Ihrer Rechtsschutzversicherung muss nicht falsch sein, aber…

Über ein Portal kann aufgrund der Beschränkungen in den Feldern oder der fehlenden Nachfragemöglichkeit der Sachverhalt allensfalls oberflächlich aufgenommen werden. Eine Ferndiagnose mit kurzen Eingabemöglichkeiten würde ein Arzt auch nicht machen. Für Sie geringfügige Abweichungen im Sachverhalt können aber über den Erfolg Ihrer Sache entscheiden.

Wesentlich ist auch unsere Unabhängigkeit, so wie es auch die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA) vorschreibt. Es dürfte wohl kein Zufall sein, dass die Auskunft über Portale und legal tec kostengünstig ist aber letztlich zu teuren Prozessen geraten wird. Umgekehrt ist dies bei den Hotlines der Rechtsschutzversicherungen und deren Vertragsanwälten, die  zumeist von einer (weiteren) gerichtlichen Geltendmachung abraten.

Bei uns erhalten Sie eine objektive Beratung und Einschätzung.

Unsere Leistungen:

  • Sie schildern uns den Sachverhalt. Wir sagen Ihnen sofort, ob wir die Sache übernehmen können und welche Unterlagen wir benötigen. Wir erläutern Ihnen die Rechtsanwaltsvergütung.
  • Dann bieten wir Kontaktmöglichkeiten über eine persönliche Rücksprache, das Telefon, Mail, WhatsApp und Videoanruf.
  • Wir schildern Ihnen Ihre Erfolgsaussichten.
  • Wir planen mit Ihnen die Strategie.
  • Wir vereinbaren mit Ihnen die unkomplizierte und rasche Erreichbarkeit des Anwaltes.

A

ARBEITSRECHT

Betriebsvereinbarungen. Tarifverträge. Arbeitsverträge. Personalplanung. Kündigung. Umstrukturierungen.

Sie haben eine arbeitsrechtliche Problematik?
Seit über 30 Jahren begleite ich Mandanten auf Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite beim Finden arbeitsrechtlicher Lösungen – nach Erhalt einer Kündigung, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Betriebsvereinbarungen ebenso wie in Trennungsprozessen und Abwicklungsvereinbarungen. Ich vertrete Sie im Arbeitsrecht umfassend – auch im Gesellschafts- und Sozialrecht.

V

VERKEHRSRECHT

Unfall. Bußgeld. Strafrecht. Prozessrecht. Führerschein. Autokauf.

Ich vertrete Geschädigte nach Verkehrsunfällen bei der Geltendmachung von Ansprüchen auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegen Unfallbeteiligte und Versicherungen. Bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, wie Geschwindigkeitsüberschreitung, Rotlichtverstoß, Unterschreiten des Mindestabstandes, Alkohol am Steuer etc. verteidige ich Mandanten im Ordnungswidrigkeitenverfahren.

www.verkehrsrecht-stralsund.de

VERKEHRSRECHT

Sind Sie verschuldet oder unverschuldet in einen Verkehrsunfall oder in eine Verkehrskontrolle verwickelt?

wir klären das.

Arbeitsrecht

Sie wurden gekündigt was nun? Eine Kündigung ist mehr als nur der Verlust des Arbeitsplatzes:

Auseinandersetzungen mit der Agentur für Arbeit, die plötzliche Freistellung von der Erbringung der Arbeitsleistung oder das Angebot, den Arbeitsvertrag gegen eine Abfindung aufzuheben. Häufig tritt noch hinzu, dass ausstehendes Entgelt oder Sonderzahlungen nicht geleistet werden oder das Zeugnis nicht erteilt wird.

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Trunkenheit im Verkehr

Wer sich betrunken oder unter Drogeneinfluss ins Auto setzt, macht sich gem. § 316 StGB strafbar und muss in der Regel mit einer Geldstrafe und Führerscheinentzug rechnen.

www.arbeitsrecht-stralsund.de

Aufhebungsvertrag

Sie haben eine fristlose Kündigung oder eine Abmahnung von Ihrem Arbeitgeber erhalten und wollen sich dagegen wehren?

Oder wurde Ihnen vom Arbeitgeber ein Aufhebungsvertrag angeboten und Sie werden aufgefordert, schnell zu unterschreiben?

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Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort

Wer sich nach einem Unfall aus dem Staub macht, sei es wegen eines Schocks oder weil es zu lange dauert, bis die Polizei erscheint, begeht Fahrer- oder Unfallflucht gem. § 142 StGB.

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Fahrlässige Körperverletzung und Tötung

Wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt, indem er beispielsweise zu schnell oder betrunken fährt oder die Vorfahrt missachtet und dadurch einen anderen fahrlässig verletzt (§ 229 StGB) oder gar tötet (§ 227 StGB), muss im schlimmsten Fall mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren rechnen.

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Illegale Straßenrennen

Da sich diese Vorkommnisse in den letzten Jahren besonders in Innenstädten mit teils verheerenden Folgen gehäuft haben, sind seit 2017 verbotene Kraftfahrzeugrennen gem. §315d StGB ebenfalls unter Strafe gestellt.

Wir klären das.

Arbeitsvertrag prüfen

den Erhalt Ihres Arbeitsplatzes durch die Abwehr von ungerechtfertigten Kündigungen im Rahmen der Kündigungsschutzklage.